Im Kindergartenjahr 2025/26 gelten folgende Öffnungszeiten:
Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss des Freistaat Bayerns wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend. Aktuell bedeutes dies eine Reduktion des Elternbeitrags um 100€ in Monat.